Was ist Lachgas?
Lachgas wird seit mehr als 150 Jahren mit großem Erfolg in der Medizin eingesetzt. Die chemische Bezeichnung ist Distickstoffmonoxid oder kurz N2O. Sie erhalten das Lachgas anhand eines speziellen Gerätes. Mit Hilfe eines Mischers, Flowmeter genannt, wird das Lachgas mit Sauerstoff vermischt. Bei der Dosierung des Lachgases richten wir uns ganz nach Ihren Wünschen. Verabreicht wird das Lachgas über eine spezielle Nasenmaske, die Sie während der gesamten Behandlung tragen. Die Nasenmasken sind sehr bequem und verleihen der Behandlung durch ihre vielfältigen Düfte einen angenehmen und wohligen Charakter.
Wie wirkt Lachgas?
Lachgas wirkt gleichzeitig beruhigend, angstreduzierend und schmerzlindernd. Dabei verlieren Sie jedoch nie das Bewusstsein und sind während der gesamten Behandlung ansprechbar. Nach der Behandlung verschwindet die Wirkung nach kurzer Zeit und Sie sind wieder verkehrstüchtig.
Wie sicher ist die Lachgassedierung?
Die zahnärztliche Sedierung mit Lachgas ist ein sehr sicheres und bewährtes Verfahren und gehört in vielen Ländern schon lange zum Alltag. Dies zeigt sich am Beispiel USA, wo der Einsatz von Lachgas zum Standart in den meisten Zahnarztpraxen gehört. Aufgrund der hohen Sicherheit eignet sich diese Behandlungsmethode auch sehr gut für Kinder und hilft, eine Zahnbehandlungsangst erst gar nicht entstehen zu lassen.
Orale Sedierung
Das populärste nicht titrierbare Sedierungsverfahren in der Zahnmedizin ist die orale Sedierung (orale Sedierung = Beruhigung, Dämpfung von Erregungszuständen wie Unruhe, Angst, Spannung, Verkrampfung). Sie gilt als sicher, kostengünstig und schmerzlos. Ziel der oralen Sedierung ist das Erreichen einer sogenannten moderaten Sedierung, also eines tieferen Sedierungszustandes als es mit Lachgas allein erreicht werden kann. Die orale Sedierung erfolgt durch die Verwendung spezieller Medikamente, welche vor der Behandlung in der Praxis vom Patienten eingenommen werden.
Orale Sedativa wirken in der Regel länger als der zahnmedizinische Eingriff dauert und deshalb müssen die Patienten auch nach der Behandlung noch eine Zeitlang überwacht werden. Sie sind für 24 Stunden nicht verkehrs- und geschäftstüchtig und dürfen nicht allein gelassen werden.
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