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Allgemeine zahnärztliche Chirurgie
Die allgemeine zahnärztliche Chirurgie umfasst eine
Vielzahl von operativen Eingriffen in der Mundhöhle.

Zu den Häufigsten zählen hier die Entfernung von
verlagerten Zähnen (hier vor allem Weisheitszähne) und Wurzelspitzenresektionen.
 
 
 

Operative Entfernung von Weisheitszähnen:

Das normale Gebiss des Erwachsenen besteht auf jeder Kieferseite aus zwei Schneidezähnen, einem Eckzahn, zwei Vorderbackenzähnen und insgesamt drei Backenzähnen. Der Weisheitszahn ist der dritte dieser Backenzähne und liegt in der Mundhöhle am weitesten hinten. Es ist derjenige Zahn, der in der Wachstumsphase als letzter Zahn gebildet wird. Seine Entwicklung ist häufig erst im Erwachsenenalter abgeschlossen.

Bei den meisten Menschen reicht der Platz im Kiefer für diese Weisheitszähne nicht aus, so dass sie sich häufig nicht korrekt in die Zahnreihe einordnen können. Die Zähne bleiben dann ganz oder teilweise im Kiefer eingeschlossen, man bezeichnet diesen Zustand als „retiniert“ (zurückgehalten).

Da dieses Problem bis zu 80% der jungen Erwachsenen in der europäischen Bevölkerung betrifft, müssen sich die meisten Menschen früher oder später mit der Frage der Zahnentfernung auseinandersetzen.

Für die Entfernung von Weisheitszähnen ist im Allgemeinen eine ambulante Behandlung ausreichend. Die Zahnentfernung erfolgt unter lokaler Betäubung. Sie kann pro Kieferhälfte erfolgen oder mehrere Zähne in einer Sitzung umfassen.

Wurzelspitzenresektion:
Wörtlich bedeutet „Resektion“ soviel wie Abschneiden. Bei einer Wurzelspitzenresektion (WSR) wird also die entzündete Spitze einer Zahnwurzel gekappt. Dies geschieht normalerweise in einem kleinen operativen Eingriff unter örtlicher (lokaler) Betäubung. Dabei wird das entzündete Gewebe entfernt, der Innenraum des Zahns gereinigt und der verbleibende Hohlraum versiegelt.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesen Themen haben, beraten wir Sie gern persönlich in unserer Praxis.





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